Rechtsanwälte Ralf Becker, Oliver Oeser Impressum

Rechtsgebiete

Neben den jeweiligen Spezialgebieten bearbeiten alle Anwälte bei B|O|S Rechtsanwälte sämtliche Fälle des allgemeinen Zivilrechts. Die folgende Auflistung der Rechtsgebiete ist daher nicht abschließend. Bei Beratungsbedarf an einem hier nicht aufgeführten Rechtsgebiet kann der entsprechende kompetente Ansprechpartner erfragt werden. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind sowohl beratend als auch forensisch tätig.

  • AGB-Recht
    Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf ihre Wirksamkeit; Ausgestaltung von AGB unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung.
    RAin Sandra Brunner
  • Arbeitsrecht
    Gerade hier zeigt sich die enge Verflechtung von außergerichtlicher Beratung und prozessualer Tätigkeit. Das Beratungsspektrum im Arbeitsrecht umfasst sowohl die Gestaltung von Arbeitsverträgen als auch die Beratung im Vorfeld arbeitsrechtlicher Maßnahmen wie Abmahnungen und Kündigungen. Die gerichtliche Tätigkeit umfasst die Vertretung von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern in Kündigungsschutzprozessen und bei Zahlungsklagen wegen Arbeitsentgelt, Lohnfortzahlung oder Urlaubsansprüchen.
    RAin Vera Gräff, RA Oliver Oeser, RAin Sandra Brunner
  • Architekten- und Ingenieursrecht
    Die speziellen Regelungen der HOAI und die ständige Fortentwicklung der Rechtsprechung in diesem Bereich setzen eine fundierte Kenntnis dieser Spezialmaterie voraus. Eine Vielzahl von Architekten und Ingenieuren, die gerade im Hinblick auf die Geltendmachung Ihrer Honoraransprüche nach der HOAI beraten werden und die Forderungen gerichtlich geltend machen wollen, zählen hier zur Mandantschaft der Kanzlei. Daneben werden aber auch Architekten und Ingenieure bei der Abwendung von Regressansprüchen aus von Ihnen geplanten oder überwachten Bauvorhaben vertreten.
    RA Ralf Becker
  • Arzthaftungsrecht
    Die zivilrechtliche Arzthaftung wurde von der Rechtsprechung mit einer Vielzahl von Sonderregeln ausgestaltet. Der Bundesgerichtshof hat spezielle Beweislastregeln aufgestellt, die von den allgemeinen abweichen. Wichtig ist es, bereits in einem frühen Stadium die Haftungsvoraussetzungen genau zu prüfen. Da in diesem Zusammenhang oft hohe Sachverständigenkosten anfallen können, erfolgt hier eine intensive Beratung über das Kostenrisiko eines Prozesses.
    RAin Sandra Brunner
  • Bankrecht
    Die häufigsten bankrechtlichen Fragestellungen betreffen die Wirksamkeit von Kreditsicherheiten und somit die Haftung aus diesen, insbesondere im Rahmen von Bürgschaften. Der Bundesgerichtshof hat eine umfangreiche Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Bürgschaften bei nahen Verwandten und Angehörigen entwickelt.
    RA Ralf Becker
  • Baurecht, öffentliches
    Das öffentliche Baurecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherrn, deren Nachbarn, Baugenehmigungsbehörden und Gemeinden im Hinblick auf bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Fragen. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt hier in der Überprüfung und ggf. Anfechtung von Baugenehmigungen.
    RAin Vera Gräff, RA Ralf Becker
  • Baurecht, privates
    Auf dem Gebiet des privaten Baurechts umfasst die anwaltliche Tätigkeit unter anderem die Vertragsgestaltung, die baubegleitende Betreuung (Nacherfüllungsverlangen bei Baumängeln, Geltendmachung von Schadensersatz und Vertragsstrafen bei Bauverzug etc.), die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens bei Baumängeln sowie die gerichtliche Geltendmachung von Zahlungsansprüchen unter Berücksichtigung möglicher Einwendungen gegen den Vergütungsanspruch des Bauwerkunternehmers.
    RA Ralf Becker, RAin Vera Gräff
  • Erb- und Erbschaftssteuerrecht
    Im erbrechtlichen Beratungsmandat steht die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen und Erbverträgen im Vordergrund. Gemeinsam mit dem Mandanten werden Lösungen erarbeitet, die später zu einem zivil- und steuerrechtlich optimalen Ergebnis führen.

    Bei umfangreichen erbschafts- und einkommenssteuerrechtlichen Fragen wird eine Zusammenarbeit entweder mit den jeweiligen Beratern des Mandanten oder eigenen externen Steuerberatern angestrebt.

    Bei einem eingetretenen Erbfall steht die möglichst einvernehmliche Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft im Vordergrund. Aufgrund der profunden Rechtskenntnisse in diesem Bereich führen unsere jeweiligen Anwälte auch Testamentsvollstreckungen durch.
    RA Ralf Becker, RAin Sandra Brunner

  • Familienrecht
    Dieser Bereich umfasst die juristische Beratung beim Abschluss von Eheverträgen, bei Ehescheidungen und in Folgesachen. Hierunter fallen insbesondere Scheidungsvereinbarungen, vermögensrechtliche Auseinandersetzungen, Unterhaltsansprüche, Versorgungsausgleichsansprüche, die Hausratsteilung und die Zuweisung der Ehewohnung, aber auch die Regelung der Kindschaftsangelegenheiten (Kindesunterhaltsansprüche, Sorgerecht, Umgangsrecht). Da die Ehescheidung und die Folgesachen immer eine persönliche Ausnahmesituation der Betroffenen darstellen, wird zunächst eine außergerichtliche Einigung angestrebt.
    RA Oliver Oeser, RAin Vera Gräff
  • Forderungsinkasso- u. Forderungsmanagement
    Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. In derselben Zeitperiode ist auch die Zahlungsmoral in Deutschland gesunken. Es kommt daher auf schnelles Handeln und taktisches Geschick an. Gerade bei der Beitreibung von Forderungen reicht es oft nicht aus, diese zu titulieren; vielmehr ist es in vielen Fällen erforderlich, gemeinsam mit dem in Bedrängnis geratenen Schuldner ein Konzept zu entwickeln, das eine zumindest teilweise Rückführung der Forderungen ermöglicht und dem Mandanten das Risiko künftiger Forderungsausfälle nimmt.
    RA Ralf Becker, RA Oliver Oeser,
    RAin Sandra Brunner
  • Gewerbemietrecht
    Im Gewerbemietrecht steht die Gestaltung komplexer Miet- und Pachtverträge im Vordergrund. Hier gilt es oft in langwierigen Vertragsverhandlungen einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Vermieter und Mieter zu finden. Aber auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen werden die Parteien im Gewerbemietrecht vertreten.
    RA Ralf Becker, RAin Sandra Brunner
  • Insolvenzrecht
    Die Abwicklung von Insolvenzen umfasst die Beratung und Vertretung im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. Hierzu zählt die Stellung der Insolvenzanträge und der Anträge zur Restschuldbefreiung. Im Vordergrund steht jedoch der Versuch einer außergerichtlichen Einigung. Ausgehend von der Insolvenzordnung werden die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Sanierung erörtert und Schuldenbereinigungskonzepte entwickelt. Diese Tätigkeiten können auf der Basis einer Stundenhonorarvereinbarung durchgeführt werden.

    Die anwaltliche Beratung erstreckt sich auch auf Fälle des Erwerbs aus einer Insolvenzmasse.
    RAin Sandra Brunner, RA Ralf Becker

  • Kapitalanlagerecht
    In jüngster Zeit hat der Bundesgerichtshof in mehreren bahnbrechenden Entscheidungen die Rechte von Anlegern gestärkt, denen ohne ausreichende Beratung riskante und verlustreiche Wertpapiere oder Fondsbeteiligungen vermittelt wurden. In diesen Fällen zielt die anwaltliche Tätigkeit insbesondere auf eine effektive und zügige Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den Anlageberatern.

    Auch der Kapitalanlagebetrug hat in den letzten Jahren in erheblichem Maße zugenommen. Oftmals werden Anlegern unter Vorspiegelung der Steuerersparnis Immobilien, Fondsanteile oder andere Beteiligungen verkauft, die sich im Nachhinein als völlig wertlos entpuppen. Dabei sind die entsprechenden Verkäufer häufig Kapitalgesellschaften, die schon bald insolvent werden, so dass sich die Beratung auch in diesem Bereich auf die Haftung der Kapitalanlagevermittler konzentriert.
    RAin Sandra Brunner

  • Kaufrecht
    Die Änderungen des Kaufrechts aufgrund der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 konfrontieren Verkäufer und Käufer nach wie vor mit einer Fülle von Rechtsfragen, die bei der Ausgestaltung der Verträge und bei der Geltendmachung von Nacherfüllungs- und Schadensersatzansprüchen zu berücksichtigen sind.
    RA Ralf Becker, RA Oliver Oeser
    RAin Sandra Brunner
  • Kraftfahrzeugrecht
    Darunter wird zum einen die anwaltliche Vertretung im Zusammenhang mit dem Kauf-/Verkauf eines Kraftfahrzeuges verstanden, sei es zwischen Privatleuten oder zwischen Privatleuten und Firmen. Auf Grund der im Januar 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform sind hier wichtige gesetzliche Änderungen zu berücksichtigen. Dabei ist insbesondere hervorzuheben, dass dem Verkäufer grundsätzlich ein Nachbesserungsrecht zusteht.

    In den Bereich des Kraftfahrzeugrechts fallen außerdem die Geltendmachung von Produkthaftungsansprüchen gegenüber dem Hersteller des Fahrzeuges und die anwaltliche Vertretung bei der Geltendmachung bzw. Abwehr von werkvertraglichen Ansprüchen, also der Reparatur von Kraftfahrzeugen.
    RA Oliver Oeser

  • Miet- und Pachtrecht
    Auch hier wird in erster Linie versucht, einen außergerichtlichen Interessenausgleich zwischen den Mandanten und dem Vertragspartner herbeizuführen. Allerdings werden die Interessen der Mandanten bei Scheitern der außergerichtlichen Verhandlungen in Räumungsprozessen ebenso engagiert vertreten.
    RAin Sandra Brunner, RA Ralf Becker
    RA Oliver Oeser
  • Maklerrecht
    Der Beratungsservice rund um die Immobilie beinhaltet auch das Maklerrecht als einen der zentralen Tätigkeitsbereiche. Dieser erstreckt sich von der Vertragsgestaltung über die Prüfung von Ansprüchen aus Maklerverträgen bis hin zu deren gerichtlicher Durchsetzung oder Abwehr sowohl auf Seiten des Maklers als auch auf Seite des Kunden.

    Gerade in diesem Bereich empfehlen sich klare Vereinbarungen über Art und Umfang der Maklerprovision einerseits und die vorherige Bestimmung des Kreises der zahlungspflichtigen Personen andererseits. Neben der Verpflichtung des Kunden, die vereinbarte Provision zu entrichten, obliegen dem Makler über die reine Vermittlungstätigkeit hinausgehende weitere Beratungs-, Sorgfalts-, und Obhutspflichten. Deren Verletzung kann im Einzelfall nicht unerhebliche Schadenersatzforderungen oder Regressansprüche nach sich ziehen. Daher ist der Gestaltung der Geschäfts- und einzelnen Vertragsbedingungen eine entscheidende Bedeutung zuzumessen.
    RA Ralf Becker

  • Ordnungswidrigkeitenrecht
    In diesem Bereich konzentriert sich die anwaltliche Tätigkeit auf Bußgeldangelegenheiten des Straßenverkehrs. Doch auch bei Pflichtverletzungen gewerberechtlicher, arbeitsrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und wirtschaftsrechtlicher Art erfolgt eine kompetente Beratung und/oder Vertretung.
    RA Oliver Oeser
  • Produkthaftungsrecht
    Das Produkthaftungsgesetz regelt die Haftung des Herstellers für Folgeschäden aus der Benutzung seiner Produkte, und zwar für Personen- und Sachschäden. In Abgrenzung zur vertraglichen Gewährleistung geht es um das Einstehen des Herstellers für Gefahren in Folge fehlender Sicherheit seines Produktes.
    RA Oliver Oeser
  • Steuerrecht
    Im Bereich des Steuerrechts konzentriert sich die anwaltliche Tätigkeit auf die Vertretung von Privatpersonen und Firmen in Einspruchsverfahren gegen Steuerfestsetzungen des Finanzamts und in Gerichtsverfahren vor den Finanzgerichten bzw. vor dem Bundesfinanzhof. Im Bereich des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts empfiehlt sich eine frühzeitige Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur Gestaltung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten und zur testamentarischen Regelung für den Erbfall.
    RAin Sandra Brunner
  • Strafrecht
    Die Weichen für einen möglichst günstigen Ausgang des Strafverfahrens werden im Ermittlungsverfahren gestellt. Bereits in diesem Stadium kann der Strafverteidiger oder Nebenklagevertreter (Opfervertreter) entscheidend mitwirken, weshalb sich eine frühzeitige Mandantierung empfiehlt.
    RA Oliver Oeser
  • Straßenverkehrsrecht
    Das Straßenverkehrsrecht beinhaltet zum einen die Geltendmachung von zivilrechtlichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen, auch wenn diese sich im Ausland ereignet haben, zum anderen die anwaltliche Vertretung im Verkehrsstrafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht. Nach einem Verkehrsunfall ist es wegen der Vielzahl der rechtlichen Probleme unumgänglich, vor Abgabe irgendwelcher Erklärungen zunächst juristischer Rat einzuholen. Bei der umgehenden Hinzuziehung eines juristischen Beistandes können unter Umständen auch straf- oder ordnungsrechtliche Sanktionen vermieden werden.
    RA Oliver Oeser
  • Versicherungsrecht
    Die Versicherung ist in ihren vielfältigen Formen als reines Rechtsprodukt oft nur schwer greifbar. Wegen der hohen Abstraktion der Rechtsmaterie und der oft enormen wirtschaftlichen Bedeutung für den Einzelnen kommt es zwischen Versicherungsunternehmen oder Sozialversicherungsträgern auf der einen und Versicherungsnehmern/Versicherten auf der anderen Seite häufig zu Auseinandersetzungen, die anwaltliche Unterstützung erfordern. Der Beratungsbedarf hat sich mit der jüngsten Reform des Versicherungsvertragsgesetzes noch erhöht.
    RAin Sandra Brunner, RA Ralf Becker
  • Verwaltungsrecht
    Unter den Betriff des Verwaltungsrechts fallen sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen oder Unternehmen und staatlichen Verwaltungsbehören. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt hier bei der Anfechtung von Bescheiden oder Erwirkung von Genehmigungen etwa auf den Gebieten des Polizei- und Ordnungsrechts, des öffentlichen Baurechts, des Beamtenrechts oder des Immissionsschutzrechtes, wobei die genannten Fachgebiete nicht abschließend sind.
    RAin Vera Gräff
  • Wirtschaftsrecht
    Im Bereich des Allgemeinen Wirtschaftsrechts werden die Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften, die Gestaltung und Überprüfung von Geschäftsführerverträgen und Vertriebsverträgen sowie sonstige Vertragsbeziehungen betreut. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit kompetenten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfen.
    RA Ralf Becker, RAin Sandra Brunner
  • Wohnungseigentumsrecht
    B|O|S vertritt hier eine Vielzahl von Wohnungseigentümergemeinschaften, sowohl gerichtlich in Beschlussanfechtungsverfahren, als auch außergerichtlich. Daneben werden Hausverwaltungen beraten und einzelne Wohnungseigentümer vertreten.
    RA Ralf Becker, RAin Sandra Brunner
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